Berufkraftfahrer Qualifikation
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klasse C/CE, C1/C1E und D1/D1E, D/DE erforderlich ist:
müssen seit dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. seit dem 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.
Anforderungen an den Fahrer ab 10.09.2009:
Führerscheinerwerb
Grundqualifikation* / beschleunigte Grundqualifikation*
Ersterwerb, beschleunigte Grundqualifikation, 140 Stunden und eine IHK Prüfung über 90 Minuten.
Alle 5 Jahre Weiterbildung: 35 Stunden , 5 Module je 7 Stunden
*Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist keine Voraussetzung.
Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Erwerber eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende 3 Möglichkeiten:
A) Ausbildung
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
B) Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist keine Voraussetzung!
C) beschleunigte Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung
Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich
Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer(in)" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
Weiterbildung
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden
Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7)
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht
Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
a) Güter- und Personenverkehr
Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.
b) nur Güterverkehr
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.
c) nur Personenverkehr
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses.
2. Anwendung der Vorschriften
a) Güter- und Personenverkehr
Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
b) nur Güterverkehr
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
c) nur Personenverkehr
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
a) Güter- und Personenverkehr
Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Ziel: Sensibilität für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen
Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
b) nur Güterverkehr
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
c) nur Personenverkehr
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung.
Fahrprüfung
Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers. Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte stattfinden. Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers in allen verschiedenen Verkehrssituationen zu beurteilen
Die Fahrprüfung dauert 120 Minuten
Praktischer Prüfungsteil
Ziel des praktischen Prüfungsteils ist die Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs,
Insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdeckung mit einer Plane und Entfernen der Plane
Der praktische Prüfungsteil dauert 30 Minuten
Bewältigung kritischer Fahrsituationen
Bei der Bewältigung kritischer Situationen wird insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt
Der praktische Prüfungsteil Bewältigung kritischer Fahrsituationen dauert 60 Minuten.
Das bei der praktischen Prüfung eingesetzte Kraftfahrzeug muss den jeweiligen Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen